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Sasendorf ist eine Katastralgemeinde der Marktgemeinde Hafnerbach. Gemäß den Angaben durch die Marktgemeinde bzw. den Versorgungsunternehmen zum Bewertungsstichtag ist die Liegenschaft an folgende Ver- und Entsorgungsleitungen angeschlossen bzw. sind diese Anschlussmöglichkeiten gegeben: Ortskanal (Trennkanalsystem: Schmutzkanal, Regenwasserkanal), Strom, Ortswasserleitung, Brunnen, Telefon, Satellitenschüssel, Gas (in der Ortschaft vorhanden) Gemäß Grundbuchauszug weist die Liegenschaft zum Bewertungsstichtag eine Gesamtfläche von 1.410 m² auf und ist mit einem Einfamilienhaus-Bungalow, ohne Keller und ohne Dachgeschoßausbau, bebaut. Direkt angebaut an den Bungalow besteht ein Wirtschafts-, Garagengebäude. Die Liegenschaft ist an der Nordseite an das öffentliche Gut angeschlossen. Baujahre: Bungalow zwischen 2013 und 2019 Fertigstellungsanzeige vom 30.10.2013, dass die Wasserleitungsanlage, Haus-Abwasserkanal und Gebäude-Heizungsanlage gemäß ÖNORM installiert und geprüft wurde. Fertigstellungsanzeige vom 21.05.2019 über die bewilligungs- und planmäßige, den Bauvorschriften entsprechende Bauausführung (Abbruch des Wirtschaftsgebäudes, Errichtung eines neuen Wohnhauses und einer Solaranlage) Wirtschafts- und Garagengebäude ca. 1978 Grundlage für die Einschätzung bildet der Einreichplan zur Baubewilligung vom 09.05.1978 (aus dem Bauakt erhoben). Beschreibungen: Der Zugang zum Bungalow erfolgt über eine außen liegende Treppe mit 8 Differenzstufen mit Granitbelag. Das Gebäude besteht aus Windfang, Flur, Bad, WC, Technikraum, offener Wohn-, Ess- und Küchenbereich, 3 Schlafzimmer und verfügt gemäß übergebenen Plänen über eine Nutzfläche von 114,67m². Gemäß Baubeschreibung des Bungalows sind als Außenwände Hohlblockziegel (25 cm stark), als tragende Innenwände Hohlblockmauerwerk (25cm stark) und als Zwischenwände Zwischenwandsteine (12cm stark), versetzt. Die Deckenkonstruktion über dem Erdgeschoß bildet eine Elementdecke mit ebener Untersicht. Fenster: Kunststoff, 3-Scheiben isolierverglast. Jalousien bei allen südseitigen Fenstern/Balkontüren und nordseitigem Schlafzimmerfenster; elektrisch bedienbar. Dach: Walmdach mit Dachziegeldeckung. Fassade: Wärmedämmverbundsystem-Fassade. Innentüren: Holz-Vollbautüren in Holzzargen, teilweise Glasfüllungen. Die Beheizung erfolgt zentral mittels Pellets-Zentralheizungsanlage über Fußbodenheizung. Die Pellets-Zentralheizung und der Pellets-Tankraum befinden sich im Nebengebäude. Weitere Ausstattung: Solaranlage mit Solarspeicher und Photovoltaik Anlage mit 20 PV-Modulen (Funktionstüchtigkeit konnte nicht geprüft werden) Im Nebengebäude (Wirtschafts-, Garagengebäude) sind ein Heizraum, Pellets Lagerraum, 2 sonstige Lager- bzw. Kfz-Einstellräume und Rohdachboden vorhanden. Das Nebengebäude verfügt im EG über eine Fläche von 90,72 m². Das Gebäude ist in Massivbauweise errichtet. Es ist ein Alu-Sektionaltor versetzt. Dach: Satteldach mit Welleternitdeckung. Außenanlagen: Nahezu das ganze Grundstück ist mit einer Einfriedungsmauer umschlossen (Streifenfundament und Betonsteinen als Zaunsockel, Zaunfelder wurden noch nicht versetzt). Südlich des Wohngebäudes wurde die Einfriedung als Stützmauer ausgeführt. Die Einfahrt in einer Breite von rd. 5 Metern wurde asphaltiert. Der Vorplatz vor den Gebäuden und die Terrasse südlich des Wohngebäudes sind mit Betonsteinen belegt. Die sonstigen Freiflächen der Liegenschaft sind einfach begrünt ohne jeglichen Baum- und Strauchbestand. Bauzustand zum Bewertungsstichtag: Bungalow Die Jalousien an der Südseite des Wohnhauses weisen Hagelschäden auf. Außerdem wurde beim Funktionstest anlässlich der Befundaufnahme festgestellt, dass die Schienenführungen zu übergehen sind, da diese teilweise einen Jalousienstau verursachen. Im Bereich des Wohnzimmers sind im Bereich der rechten Terrassentüre Putzschäden, augenscheinlich aufgrund aufsteigender Feuchtigkeit, im geringen Ausmaß erkennbar. 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Die Liegenschaft liegt am südöstlichen Siedlungsrand der Stadt Melk und grenzt unmittelbar südlich an das öffentliche Gut „Abt Amand John-Straße“ (Gst 595, Stadtgemeinde Melk) an, von dem auch die Erschließung der Liegenschaft erfolgt. Die an die bewertungsgegenständliche Liegenschaft unmittelbar angrenzenden sowie in der näheren Umgebung gelegenen Grundstücke sind jeweils als Bauland-Wohngebiet gewidmet und mit Ein- bis Zweifamilienhäusern bebaut. Das Grundstück .564 weist eine annähernd rechteckige Grundrissform mit einem grundbücherlichen Flächenausmaß von 486 m² auf. Die Grundstücksfläche weist ein Gefälle von Norden nach Süden auf. Auf der bewertungsgegenständlichen Liegenschaft besteht zum Bewertungsstichtag ein Einfamilienwohnhaus, welches in Massivbauweise in offener Bauweise errichtet ist. Das Wohnhaus besteht aus Keller-, Erd- und Dachgeschoß. Im Kellergeschoß befinden sich 4 Kellerräume und ein Tankraum. Die Nutzfläche im Kellergeschoß beträgt insgesamt ca. 67 m². Zum Bewertungsstichtag sind die Arbeiten für den Einbau einer zusätzlichen Wohneinheit (Küche, Bad, Zimmer) im Kellergeschoß begonnen worden, jedoch nicht fertiggestellt. Es wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass dafür keine baubehördliche Bewilligung vorliegt. Im Erd- und Obergeschoß ist eine Wohneinheit mit einer Wohnnutzfläche von insgesamt ca. 124 m² eingebaut. Im Erdgeschoß besteht zusätzlich noch ein Balkon mit einer Nutzfläche von ca. 6 m². Von den mit Bescheid vom 07.02.2019 ursprünglich bewilligten Baumaßnahmen ist zum Bewertungsstichtag nur der Abbruch der angebauten Garage durchgeführt. Die Neuerrichtung des Dachgeschoßes und des Carports sind nicht ausgeführt. Diesbezüglich wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass gemäß Aufzeichnungen im Bauakt bei der Stadtgemeinde Melk die mit Bescheid vom 07.02.2019 erteilte Baubewilligung mit 07.02.2022 abgelaufen ist. Der Bauwerber hat auf eine weitere Fristverlängerung nicht mehr reagiert. Bauweise (lt. Baubeschreibung bzw. soweit augenscheinlich erkennbar): Fundamente: Stampfbeton; Außenwände Kellergeschoß: Stampfbeton; Außenwände übrige Geschoße und Zwischenwände: Ziegelmauerwerk; Decke über KG: Stahlbetondecke; Decke über DG: Holztramdecke; Dachkonstruktion: Satteldachstuhl; Holzsparren mit Einfachlattung; Dacheindeckung: Dachziegel; Regenrinnen und Dachverblechung: verzinktes Eisenblech; Fassade: Mineralputz ohne Vollwärmeschutz; Westseite (Eternittafeln); Treppe EG/KG: gefächerte Betontreppe ohne Belag; Treppe EG/DG: gefächerte Massivtreppe mit Terrazzostufenplatten; Fenster KG: Kunststofffenster mit 2-Scheiben-Isolierverglasung; Fenster EG: Kunststofffenster mit 3-Scheiben-solierverglasung (Einbau ca. im Jahr 2017); Fenster DG: Kunststofffenster mit 2-Scheiben-Isolierverglasung; Hauseingangstür: Kunststofftür mit 2-Scheiben-Isolierverglasung; Eingangstür Garten/KG: Kunststofftür mit 2-Scheiben Isolierverglasung; Terrassentür-EG: Aluminiumschiebetür mit 2 Scheibenisolierverglasung, 1 Stehflügel, 1 Schiebeflügel; Innentüren EG: Umfassungszargen und Türblätter beschichtet; Heizung: Warmwasserzentralheizungsanlage; Wärmeerzeugungssystem: Heizkessel mit Ölbrenner; Wärmeabgabesystem: Radiatoren und teilweise alte Rippenheizkörper; 1 Stahlplatten-Öltank. Das Einfamilienwohnhaus befindet sich zum Bewertungsstichtag teilweise in einem sanierungsbedürftigen und fertigzustellenden Bau- und Erhaltungszustand. Die Wohnräume im Erd- und Dachgeschoß verfügen jeweils über einen normalen bis einfachen, die Nebenräume im Kellergeschoß über einen sehr einfachen Ausstattungsstandard. Außenanlagen: Hauszugang: mit Waschbetonplatten befestigt; Gehwege und Stützwände: mit Natursteinplatten befestigt; Betonstützwände; Einfriedungen: Betonsockel mit Schmiedeeisengitter (straßenseitig), Betonsockel mit Drahtgeflechtzaun; nichtht bebaute bzw. nicht befestige Flächen: Grünfläche (Wiese). 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Gemeindeanbindung / Entfernungen (vom Gemeindezentrum Gerolding): über Landesstraßen gut zur Autobahn A1 in Melk 9 km bzw, Loosdorf mit rd. 11 km bzw. zur südlich gelegenen Bezirkshauptstadt Melk und auch zur Landeshauptstadt St. Pölten beträgt vom Zentrum ca. 20 km. Wien (90 / 110 km), Linz (100 km); Die Ortschaft Gerolding selbst hat eine Einwohnerzahl von ca. 260. Die Gemeinde Dunkelsteinerwald verfügt über die wichtigsten Infrastruktureinrichtungen wie Kindergarten (in Gansbach und Mauer), Volkschulen in Gerolding und Gansbach, Gemeindeamt, Nahversorger, Bankstelle in Gansbach, Postpartner, ein praktischer Arzt und Zahnarzt sind noch vorhanden. Die Mittelschulen und weitere Einkaufsmöglich¬keiten sind in Loosdorf, Melk oder in Karlstetten gegeben. Weitere Infrastruktureinrichtungen wie zum Beispiel, höher bildende Schulen, Fachärzte, Krankenhaus, Bahnhof, weitere Einkaufsmöglichkeiten und weitere Kultur- und Freizeiteinrichtungen befinden sich in der Bezirkshauptstadt Melk oder der Landeshauptstadt St. Pölten. Aufgrund der beschriebenen Infrastruktur und der Verkehrsanbindung ist der Standort als mittlere Wohnlage innerhalb der Region Dunkelsteinerwald einzustufen. In der Marktgemeinde bestehen eher geringe Arbeitsplatzangebote. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist die Gemeinde bzw. das Wohnhaus im fußläufigen Nahbereich nur mit rd. 1,5 km zu Bushaltestellen erreichbar. Auch direkt von Gerolding besteht nach Melk eine äußerst schlechte öffentl. Anbindung. Die ggst. Liegenschaft befindet sich in 3392 Gerolding in einer kleinen abgelegenen Ortssiedlung Neu-Gerolding Nr 5 Die umliegenden Grundstücke sind bebaut und zu Wohnzwecken genutzt. Die Liegenschaft selbst grenzt direkt an die Gemeindestraße und hat somit Anschluss an das öffentliche Gut. Der Zugang bzw. die Traufenbereiche ums Haus bestehen nur im Westen und Norden durch einen Betonstreifen und Stufen bzw. im Süden beim unfertigen Zubau. Der „Vorgarten“ ist ungepflegt besteht als Einfriedung ein einfach verputztes Mäuerl samt desolaten Holzzaun und Holzterrasse. > siehe Ansichten Fotos Beim gegenständlichen Gebäude handelt es sich um ein komplett unterkellertes Einfamilienwohnhaus in Massivbauweise. Die Errichtung erfolgte im Anschluss an die baubehördliche Bewilligung vom April 1969, die Fertigstellungsmeldung (Benützungsbewilligung) erfolgte erst am 15. Dez. 1992. Weiters wurde mittels Bauanzeige vom 2.5.2017 der Austausch der Ölheizung auf eine Holzpelletsanlage samt Lagerung gemeldet und ein Projekt vorgelegt, das Vorhaben wurde auch so umgesetzt und mittels Attesten im Okt. 2017 gemeldet. Zusätzlich wurde mit Bescheid v. 9. Mai 2018 ein Zubau eines massiven seitlichen Lagers im Untergeschoß neben der Garage (im seitl. Bauwich zum Nachbar) bewilligt. Dazu fand am 10. Okt. 2022 eine. Beschau statt, wobei folgende Mängel festgestellt und mittels baubehördl. Bescheid v. 11. Okt. 2022 diverse Behebungen aufgetragen wurden. > siehe gesonderte Auflistung Nach meiner Beschau kann die vollständige Erfüllung der Auflagen nicht bestätigt werden: • die Sicherung des teilw. abgebrochenen Balkons wurde nicht erfüllt; • die „Zaunanlage“ auf der Mauer und die Entsorgung des Bauschuttes nur teilweise. Weiters wurde der Zubau teilw. auch anders ausgeführt bzw. in der „Rohbauphase“ unterbrochen, es fehlt z.B. der Anschluss an das bestehende Gebäude samt Abdichtung des Wohnhauses, restl. Abbruch der Balkonplatte, der Wandverputz, die Entwässerung bzw. die komplette Decke, usw. Die Wohnnutzfläche von rd. 93 m² befindet sich im EG., zusätzl. bestehen im KG. noch Lagerräume und die Garage. Der Dachboden ist nicht ausbaufähig. Die Grundrissgestaltung ist nicht mehr ganz als zeitkonform zu bezeichnen und wurde durch die vielen Gang- / Vorraumflächen ohne besonderen Wohnnutzen nicht ökonomisch gelöst. Die Wohnräume sind zwar nach Süden aber straßenseitig und nicht gartenseitig ausgerichtet. Baubehördliche Bewilligung Haupthaus April 1969, die Fertigstellungsmeldung (Benützungsbewilligung) erfolgte erst am 15. Dez. 1992 Zusätzlich wurde mit Bescheid v. 9. Mai 2018 ein Zubau eines massiven seitlichen Lagers im Untergeschoß neben der Garage (im seitl. Bauwich zum Nachbar) bewilligt. Weitere baubehördl Daten siehe Langgutachten oder Kurzgutachten Vadium: 14.845,00 EUR Geringstes Gebot: 74.225,00 EUR" ["objvktyp"]=> string(2) "91" ["objpreis"]=> string(9) "148450.00" ["preiswkz"]=> string(3) "EUR" ["objpayinterval"]=> string(1) "3" ["objpreispro"]=> string(1) "0" ["gewerblich"]=> string(1) "0" ["objcamasse"]=> string(1) "1" ["objprimepic"]=> NULL ["objpicw"]=> string(1) "0" ["objpich"]=> string(1) "0" ["shortname"]=> string(0) "" ["name1"]=> string(7) "BG Melk" ["nameanbieter"]=> NULL ["homepage"]=> string(0) "" ["weblink"]=> string(101) "https://edikte.justiz.gv.at/edikte/ex/exedi3.nsf/alldoc/afa1e57638da93fbc1258d4500333e13!OpenDocument" ["objpreisistnetto"]=> string(1) "0" ["objpreisistvb"]=> string(1) "0" ["objpreisanfrage"]=> string(1) "0" ["objpreisab"]=> string(1) "0" ["objinclnebenkosten"]=> string(1) "0" ["objmasseinheit"]=> string(1) "0" ["sleeping"]=> NULL ["bad"]=> NULL ["objtitle"]=> string(41) "Einfamilienwohnhaus - Zwangsversteigerung" ["kueche"]=> NULL ["preis1"]=> string(1) "0" ["txtlang"]=> NULL } array(59) { ["id"]=> string(7) "1310142" ["adrid"]=> string(3) "238" ["updatedat"]=> string(19) "2026-01-10 02:13:08" ["picid"]=> string(1) "1" ["pictitel"]=> string(0) "" ["path"]=> string(14) "1310142-1.webp" ["imgh"]=> string(3) "718" ["imgw"]=> string(4) "1280" ["obj"]=> string(2) "30" ["insertdate"]=> string(19) "2025-11-08 06:43:00" ["fromdate"]=> string(10) "2026-01-07" ["fromdatetxt"]=> string(1) "0" ["land"]=> string(2) "AT" ["objidextern"]=> NULL ["isbussinestyp"]=> string(2) "50" ["plz"]=> string(4) "3383" ["plzremove"]=> string(1) "0" ["ort"]=> string(6) "Seeben" ["stadtteil"]=> NULL ["bundesland"]=> string(17) "Niederösterreich" ["gebiet"]=> NULL ["strasse"]=> string(8) "Inning 7" ["m21"]=> string(6) "300.00" ["rooms"]=> NULL ["masseinheit"]=> string(2) "me" ["objgrundflaeche"]=> string(6) "579.00" ["grundflaecheeinheit"]=> string(2) "20" ["officesize"]=> string(4) "0.00" ["nutzflaeche"]=> string(4) "0.00" ["verkauf"]=> string(4) "0.00" ["lager"]=> string(4) "0.00" ["objmemo"]=> string(3055) "Die gegenständliche Liegenschaft befindet sich innerhalb der kleinen Ortschaft Inning Nr. 7 am nordöstl. Rand des Gemein¬de¬ge¬bietes, welche hauptsächl. aus gering verbauten, dörflichen Wohnliegenschaften bzw. umlie¬genden Landwirtschafts¬flächen besteht. Die Liegenschaft selbst grenzt direkt an die Gemeindestraße und hat somit Anschluss an das öffentliche Gut. Die umliegenden Grundstücke sind bebaut und ebenfalls zu Wohnzwecken genutzt. Das Wohnhaus befindet sich, wie in den örtlichen Dörfern oft üblich, an der vorderen Straßenfront, ist vom öffentl. Gut direkt über einen Eingang bzw. die gedeckte Abstellfläche über die 2 Einfahrtstore erreichbar. Die Liegenschaft besitzt keinen Vorgarten. Der Hofbereich sowie der nördl. 3 – 3,8 m breite Streifen sind als einfache Grünfläche ohne Bepflanzung bzw. als einfach betonierte Traufenfläche gestaltet. Der Zugang zur bebauten Fläche ist von 4 Seiten möglich. Das gegenständliche Wohngebäude für 2 Wohneinheiten in Massivbauweise besteht 2-geschoßig und ist nicht unterkellert. Die Errichtung erfolgte lt. nachfolgenden Angaben im Anschluss an die baubehördlichen Bewilligungen vom 1.6.1955 (Osttrakt) und Abbruch und „Einbau einer zusätzl. Wohnung“ (Westtrakt), Bescheid v. 11.3.1988, demnach in 2 Bauetappen, wobei dazu im Grundriss einige Abänderungen erfolgten, was aber baurechtl. keine groben Mängel darstellen. Die baubehördl. Benützungsbewilligung / Fertigstellungsanzeigen liegen aber erst nur teilw. vor! > siehe gesonderte Auflistung Die Nutzfläche von rd. 300 m² (incl. Nebenräume wie Heizraum, etc.) teilt sich auf das EG. und OG. auf, wobei hier im Westen Dachschrägen gegeben sind. Zusätzl. bestehen rd. 55 m² Nfl. (gedeckter Abstellplatz / Einfahrt). Der Zugang zum Wohnhaus ( 2 WE.) erfolgt über den Garten von der Betontraufe über 2 getrennte Stiegenhäuser. Im OG. besteht noch eine Verbindung beider Einheiten über eine Türe. Die Grundrissgestaltung wurde aufgrund der Um-Zubauten nicht sehr ökonomisch gelöst. Die Raumanordnung ist als verwinkelt und kleinteilig, und daher nicht mehr als zeitkonform zu bezeichnen. Die Räume sind nicht alle von einem zentralen Vorraum erreichbar. Es sind viele Stiegenhaus-Gang-/ Vorraumflächen ohne besonderen Wohnnutzen gegeben. Durchgangsbreite zu den Nebenräumen im EG. nur 54 bzw. 60 cm, zu geringe Raumhöhen < 2,45 m! Weitere Details sind in den Plankopien ersichtlich, daher erübrigt sich eine detailliertere Beschreibung. Zum westl. Spitzboden ist noch keine Zugangskonstruktion errichtet. Der Zugang ist derzeit nur über eine kl. Öffnung in der Mauer im Dachboden vom Osttrakt aus möglich. Nur die Küche ist im EG. gartenseitig ausgerichtet, im OG. 2 Zimmer nach Süden, die weiteren WE. und Räume sind straßenseitig bzw. nach Norden ohne Besonnung gegeben. Die westl. Wohnung im OG. hat durch die Anordnung keine gebrauchstaugliche natürl. Belichtung und sind die Sanitärräume noch unfertig. 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Terra/Silvicultura, 3314 Strengberg, Leilão / Foreclosure

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